Digitales Hinweisgebersystem

Die Unternehmen der Invia Group möchten stets verlässliche und integre Beschäftigungsgeber, Geschäftspartner und Marktteilnehmer sein. Nachhaltiges Denken und Handeln und ein starker Zusammenhalt prägen unsere Unternehmenskultur. Für den Erfolg unserer Unternehmensgruppe ist es entscheidend, dass alle Beteiligten ihr Handeln an unseren Werten ausrichten. 

Wirtschaftskriminalität und andere illegale Geschäftspraktiken sind in hohem Maße schädigend für die Betroffenen, die Invia Group und die Gesellschaft. Ihr Hinweis kann helfen, Risiken und Fehlverhalten frühzeitig zu entdecken, zu stoppen und Schaden abzuwenden. 

Nutzen Sie das digitale Hinweisgebersystem der Invia Group, wenn Sie den begründeten Verdacht über Sorgfaltspflichtverletzungen oder Verstöße haben, welche begangen werden durch Mitarbeitende oder Führungskräfte der Invia Group oder durch Dritte, die mit den Unternehmen der Invia Group in einer Geschäftsbeziehung stehen. Über dieses System können Sie einfach, sicher und wenn gewünscht auch anonym einen Hinweis an die zuständige interne Meldestelle der Invia Group übermitteln. 

Bitte wählen Sie für den Zugang zum Hinweisgebersystem sowie für die hiermit verbundenen Hinweise zunächst das Land aus, in welchem das Unternehmen der Invia Group seinen Sitz hat, auf das sich Ihr Hinweis bezieht. Sie haben dann im Weiteren die Möglichkeit, die betroffene Gesellschaft im Meldeformular auszuwählen. 

Wir nehmen Hinweise über das Hinweisgebersystem entgegen, wenn Sie im Zusammenhang mit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, die im Zusammenhang mit Unternehmen der Invia Group stehen. Die internen Meldestellen der Invia Group stehen internen wie auch externen Personen offen. 

Kundenbeschwerden oder Kundenanfragen zu Angeboten und Leistungen werden über das Hinweisgebersystem nicht bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dafür an den Kundenservice!

Als Beschäftigte(r) der Invia Group beachte bitte auch, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine zwischenmenschliche Konflikte mit Kolleginnen, Kollegen oder Führungskräften genutzt werden soll. Wende dich In diesem Fall bitte an Deinen Vorgesetzten oder deinen zuständigen HR-Bereich. 

Zur Meldung von Datenschutzverstößen wenden Sie sich bitte vorrangig an die intern und extern kommunizierten Kontaktdaten für Datenschutz. 

Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis. 

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder auch von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem auch bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung des Hinweises in diesem Falle ausschließlich in der Verantwortung der externen Meldestelle liegt. Wir würden es angesichts der Sachnähe begrüßen, wenn Sie das von uns bereitgestellte Meldesystem bevorzugt benutzen. 

Digitales Hinweisgebersystem der Invia Group Germany

Wir nehmen Hinweise über das Hinweisgebersystem entgegen, wenn Sie im Zusammenhang mit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, die im Zusammenhang mit Unternehmen der Invia Group stehen. Die internen Meldestellen der Invia Group stehen internen wie auch externen Personen offen. 
 

Kundenbeschwerden oder Kundenanfragen zu Angeboten und Leistungen werden über das Hinweisgebersystem nicht bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dafür an den Kundenservice: 

Als Beschäftigte(r) der Invia Group beachte bitte auch, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine zwischenmenschliche Konflikte mit Kolleginnen, Kollegen oder Führungskräften genutzt werden soll. Wende dich In diesem Fall bitte an Deinen Vorgesetzten oder deinen zuständigen HR-Bereich. 

Zur Meldung von Datenschutzverstößen wenden Sie sich bitte vorrangig an die intern und extern kommunizierten Kontaktdaten für Datenschutz. 

Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis. 

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder auch von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem auch bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier .Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung des Hinweises in diesem Falle ausschließlich in der Verantwortung der externen Meldestelle liegt. Wir würden es angesichts der Sachnähe begrüßen, wenn Sie das von uns bereitgestellte Meldesystem bevorzugt benutzen.